Der unsichtbare Autor

Geschrieben von Uwe Jochum am 14.3.2017

Vom selben Autor:


σύνταξις | XII | syntaxis


Uwe Jochum

Wissenschaftlicher Bibliothekar

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Liebe N.N.,

Du schriebst mir kürzlich, es sei Dir nicht möglich, die Aktion www.publikationsfreiheit.de zu unterstützen. Als Grund nanntest Du, daß das Thema so komplex sei, daß Du manchem, was auf www.publikationsfreiheit.de ausgeführt werde, vorbehaltlos zustimmen könntest, anderem aber nicht — und so habest Du Dich entschieden, die Sache zwar mit Sympathie zu beobachten, aber eben nicht mit Deiner Unterschrift zu fördern.

Du hast Recht: Die Sache ist komplex, alles hängt mit allem zusammen, und zieht man aus dem Problemknäuel ein Fädchen heraus, wird es lang und länger, man weiß nicht wie. Aber anders als Du bin ich der Meinung, daß die Aktion gerade deshalb so wichtig ist, weil sie versucht, die komplexen Problemzusammenhänge aufzudröseln und die sehr ungute politische Tendenz, in die die einzelnen Probleme eingebettet sind, offenzulegen. Es ist eine Tendenz, in der sich der Zwang zu »Open Access« mit einer beabsichtigten teilweisen Aushebelung des Urheberrechts zu einer Schwächung der Person und ihrer Rechte verbindet. Es ist eine Tendenz, die die Rechte des Staates und des Kollektivs über die Rechte der Person setzt und die Person den Begehrlichkeiten des Staatskollektivs ausliefert.

Ich will Dir das an einem Beispiel vor Augen führen.

Du hast sicherlich schon von Thomas Pynchon, gehört; er ist der Autor u.a. von Die Enden der Parabel, das viele für sein wichtigstes Werk halten. Von seiner Person ist wenig bekannt, weder wo genau er lebt, noch wie er aussieht (es gibt nur sehr alte Photos von ihm). Daß sich ein Autor vor der Öffentlichkeit verbirgt, ist sein gutes Recht, oder meinst Du nicht? Wer käme auf die Idee, ein Autor müsse, wenn er sich seinem Publikum nicht freiwillig zeige, eben zu öffentlichen Auftritten gezwungen werden, auch wenn ihm das persönlich nicht recht ist, ihn gar quält? Niemand käme auf eine solche Idee. Oder fast niemand, und in diesem »Fast« sitzt die ganze Boulevardpresse, die für ihre Versuche, die Persönlichkeitsrechte von Prominenten oder auch nur Möchtegernprominenten zu mißachten, jedes Mal vor Gericht landet und Schadenersatz leisten muß.

Und wenn das nun also für die Person eines Autors gilt, meinst Du dann nicht auch, es sollte ebenso für sein Werk gelten? Daß man es als sein Werk respektiert und in dem Rahmen nutzt, den der Autor vorgegeben hat? Du würdest es doch merkwürdig finden, wenn Du morgen in der Zeitung lesen würdest, in Kalifornien habe sich die Walt Disney Company an die Verfilmung der Enden der Parabel gemacht, und zwar ohne Einwilligung des Autors, ja sogar gegen seinen entschiedenen Protest. Und Du würdest Dich noch mehr wundern, wenn Du übermorgen in der Zeitung lesen würdest, ein Gericht in Kalifornien habe entschieden, daß es mit der Verfilmung seine Ordnung habe, weil die filminteressierte Öffentlichkeit ein Recht auf diese Verfilmung habe, ganz gleich, was der Autor selbst wolle. Und überübermorgen würdest Du in der Zeitung lesen, daß in der Urteilsbegründung des Gerichts stehe, daß Thomas Pynchon aus der Verfilmung seines Buches auch kein Honorar zustehe, denn das Interesse der Öffentlichkeit und das Verfilmungsinteresse von Disney — die Tausende von Arbeitsplätzen dort und das viele Geld, das man dort mit den Verfilmungen verdient — gehe dem Eigeninteresse des Autors allemal vor. Er könne ja weiterhin literarische Kunst schaffen, aber das gebe ihm kein Recht, über die Weiternutzung seiner Kunst zu befinden. Du würdest die Zeitung ungläubig beiseite legen und erleichtert aufatmen, daß Du nicht in den Vereinigten Staaten lebst, wo so etwas möglich ist.

Du lebst in der Bundesrepublik Deutschland. Und da ist vor kurzem im »Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz« ein »Referentenentwurf« erschienen, dem es um Änderungen beim deutschen Urheberrecht geht und der einer der Gründe dafür ist, warum es die Aktion www.publikationsfreiheit.de gibt. Denn in dem Referentenentwurf steht, daß es in Zukunft erlaubt sein soll, von Werken (der Text spricht in Klammern von »Ursprungsmaterial«) zu nicht-kommerziellen Forschungszwecken auswertbare Textkorpora zu erstellen — das nennt man »Data Mining« (§ 60d, Abs. 1). Und wenn die Forschungsarbeiten erledigt seien, soll der Forscher oder die Forschergruppe das von ihm/ihr erstellte Korpus einer Bibliothek, einem Archiv, einem Museum oder sonst einer Bildungseinrichtung zur dauerhaften Aufbewahrung übergeben dürfen (§ 60d, Abs. 3).

Hast Du bemerkt, was hier juristisch ermöglicht werden soll? Setze »Aufbau von Textkorpora = Verfilmung«, setze »wissenschaftliche Forschung = öffentliches Interesse« — und Du hast genau den Fall einer organisierten Respektlosigkeit gegenüber dem Autorwillen, über den Du Dich im Falle von Pynchon und Disney noch schwer gewundert hättest — und über den Du Dich nun im Falle der vielen deutschen Autoren und der Bundesrepublik Deutschland was? auch wunderst? Dich empörst?

Aber, sagst Du, es gehe in dem fiktiven Fall Pynchon/USA doch um eine kommerzielle Verwertung, hier aber, im realen Fall Autoren/Bundesrepublik, ganz klar um nicht-kommerzielle Forschungszwecke. Ja freilich. Aber schau: Im einen wie im andern Fall wird der Autorwille grob mißachtet, im einen wie im andern Fall wird aus dem Werk eines Autors etwas anderes gemacht, etwas, was der Autor nicht wollte, im einen wie im andern Fall wird ein unterstelltes Allgemeininteresse über das Recht des Autors und die Integrität seines Werkes gesetzt. Macht es da wirklich einen Unterschied, ob diese Mißachtung im einen Fall zu einem Privatgewinn einer Firma führt und im andern Fall zu einer öffentlichen Aneignung des Werkes? Ich denke, es macht keinen Unterschied. Ich denke sogar, daß auf einer Skala der moralischen Verwerflichkeiten die umstandslose öffentliche Aneignung von Werken höher steht als die private Aneignung: Das eine ist der einfache Fall einer Entwendung von Eigentum, das andere der schwerwiegendere Fall einer Sozialisierung von Eigentum, seine Aneignung durch »den Staat«. Im einen Fall kann man hoffen, daß sich die Rechtslage verschieben läßt und Diebstahl wieder unterbunden wird, indem man politisch die Gewichte zwischen den Akteuren verschiebt; im andern Fall ist es der Staat, der im Namen einer namenlosen Allgemeinheit sich über alle Akteure setzt und von seiner öffentlichen Aneignung fremden Eigentums erst ablassen wird, wenn man ihm die revolutionäre Pistole auf die Brust setzt.

Du mußt freilich, um die Tragweite des Referentenentwurfs zu verstehen, noch dies sehen: Wenn in dem Entwurf Werke aller Art als »Ursprungsmaterial« bezeichnet werden, dann wird hier ein Kategorienfehler begangen, und ich vermute, er wird absichtlich begangen. »Material« nämlich bezieht sich auf Werkstoffe, die in einen Produktionsprozeß eingehen; und diese Werkstoffe wiederum sind Synthesen aus natürlichem »Ursprungsmaterial«, aus Mineralien, Metallen, seltenen Erden oder was auch immer. Der Referentenentwurf überträgt diese Logik der Bearbeitung von natürlichen Ressourcen auf geistige Werke und damit auf kulturelle Artefakte. Glaubst Du wirklich, daß es sinnvoll ist, »Kultur« als einen Fall von »Natur« zu betrachten? Die Rohstoffe, die sich in der Natur finden, können sicherlich in mannigfacher Weise bearbeitet und dabei »veredelt« und schließlich zu Produkten umgeformt werden. Aber Werke? Werke sind, was sie sind, im Moment ihrer Hervorbringung und von Anfang an. Oder wie soll ich es mir vorstellen, jemand könnte Michelangelos »David« veredeln oder ihn zu einem höherwertigen Produkt umformen? Ein solcher Versuch könnte gar nichts anderes sein als die Zerstörung dieses Werkes. Und denke Dir nun Pynchons Die Enden der Parabel, eingespeist in ein Textkorpus, transformiert zu einer Datenbank — was wäre daran noch Pynchons Die Enden der Parabel? Nichts. Sie wären als Die Enden der Parabel zerstört.

Dieser im Referentenentwurf so umstandslos vollzogene Kategorienfehler ist deshalb keine Kleinigkeit, weil wir alle ja längst wissen, wohin es führt, wenn man die Natur als beliebig transformierbares »Ursprungsmaterial« betrachtet: Man gibt damit carte blanche zu einem Raubbau, der am Ende von der Natur nichts mehr übrig läßt, was diesen Namen noch verdient. Wir alle haben doch längst erfahren, daß wir uns vor diesem Raubbau schützen müssen, indem wir den Zugriff des Menschen auf die Natur eingrenzen. Denn jeder solche unbegrenzte Zugriff betreibt nicht nur Raubbau an der Natur »da draußen«, sondern immer auch an der Natur, die wir sind. Der Referentenentwurf ist deshalb wirklich schlimm — und ich zögere: er ist im Grunde böse —, weil er die Logik des Raubbaus von der Natur auf die Kultur übertragen möchte und damit nichts anderes intendiert als eine Transformation des Menschen zur abbaubaren Ressource. Freilich: Nicht des Menschen als eines Lebewesens (dieser Raubbau findet auf einem anderen Feld statt, dem der medizinischen Forschung und ihren Zugriffen), sondern des Menschen als eines Schöpfers von Werken, als eines Schöpfers von Kultur. Aber eben das, daß hier die Werke von Schöpfern abgebaut werden sollen, baut auch die Werkschöpfer ab — und es baut damit unsere menschliche Substanz ab, unseren freien Willen über unser Eigentum.

Verstehst Du jetzt, warum die Aktion www.publikationsfreiheit.de so wichtig ist? Warum sich Akteure aus der Sphäre der Wissenschafts- und Kulturpolitik (aus der Sphäre des »Staates« also) so sehr ins Zeug legen, um diese Aktion zu diskreditieren? Warum trotz solcher Diskreditierungsversuche so große Namen wie Jürgen Habermas oder Dieter Henrich oder Jürgen Osterhammel oder Peter Graf Kielmannsegg den Appell unterzeichnet haben, warum so viele Juristen, Richter und Gerichtspräsidenten zu den Unterzeichnern gehören? Die Antwort ist nicht schwer: Sie alle haben einen Begriff von der freiheitsgefährdenden Potenz des Referentenentwurfs.

Was soll ich Dir anderes sagen als dies: Denke nach und höre nicht auf die Ohrenbläser. Bilde Dir Dein eigenes Urteil.