Big DEAL

Geschrieben von Uwe Jochum am 17.3.2019

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Uwe Jochum

Wissenschaftlicher Bibliothekar

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In der guten alten Zeit — nennen wir sie einmal so — ging man zu einem Händler, kaufte etwas und bezahlte die Ware in bar. Wer ein guter Kunde war, bekam vom Händler auch gerne Kredit, will sagen: Er ging zum Händler und nahm die gewünschte Ware mit, bezahlte sie aber erst am Ende des Monats (oder noch später). Das funktionierte natürlich nur, weil und solange der Händler dem Kunden glauben konnte, daß er am Ende des Monats in der Lage sei, die aufgelaufenen Schulden — denn darum handelt es sich — zu begleichen; daher der schöne Name »Kredit«: »er (der Händler) glaubt das«. Dieses kreditbasierte Bezahlen ganz ohne Dazwischenkunft einer Bank mit ihren Kreditzinsen funktioniert bei uns in einer eher ländlich geprägten Region bis heute noch so. Bedingung dafür ist zum einen ein aus dem Alltag erwachsener Erfahrungsschatz: Gute Händler und gute Kunden wissen, was sie voneinander zu halten haben, denn schließlich kennt man sich und muß in den kleineren Städten miteinander auskommen; da legt man sich nicht herein; da geht man pfleglich miteinander um. Bedingung dafür ist zum andern aber ein Realtausch, bei dem man mit echten Waren handelt, die über den Ladentisch gehen; von immateriellen Versprechungswaren läßt man die Finger.

Drawing[Abb. 1: Ladenkasse für Barzahler, altmodisch. Quelle: Daderot, Wikimedia Commons, Public Domain.]

Immaterielle Versprechungswaren? Nun, das sind Waren, die es als reale und konkrete Gegenstände nicht gibt, wohl aber als Versprechungen: daß man, wenn man einen Zugang zum Internet kauft, »Informationen« erhält; daß man, wenn man einen Amazon Kindle kauft, »Bücher« erwirbt; daß man, wenn man eine Prepaid-Karte fürs Telephon erwirbt, mit Gott und der Welt reden kann. In solchen Fällen dreht sich die Kreditlogik gerne zulasten des Kunden um: Der Kunde muß jetzt vorab dem Versprechungshändler einen Kredit einräumen und den Kreditbetrag als Vorauszahlung oder Vorkasse sofort entrichten; erst dann schaltet ihn der Versprechungshändler für den Zugang zu was auch immer frei, und erst dann darf der Kunde sich im großen Reich der Versprechungen tummeln. Am Ende der vereinbarten Zahlperiode wird freilich abgerechnet: Hat der Kunde mehr genutzt, als die Vorauszahlung vorausgesehen hat, zahlt der Kunde nach; hat er weniger genutzt, nun, dann gibt es manchmal eine Rückzahlung, manchmal aber auch nicht — nämlich immer dann, wenn die kreditierte Versprechungsware so heiß ist, daß der Kunde von dem Versprochenen etwas haben will, und sei es nur ein Portiönchen, koste es, was es wolle. Dann zahlt er eben für die bloße Versprechungshöhe, auch wenn seine realen Bedürfnisse hinter dem Versprochenen zurückgeblieben sind. Und das ist auch völlig in Ordnung so. Denn während es beim Realtausch um den Eigentumsübergang einer Ware geht, für die Zug um Zug zu bezahlen ist (die Bezahl- und Zeitfolge lautet also Ware–Geld), geht es bei den Versprechungswaren um die Stillung eines Begehrens der Kunden, denen man einredet, daß dieses Begehren, so groß es auch sei, gegen Vorkasse befriedigt werden kann (die Bezahl- und Zeitfolge lautet also Geld—Versprechungen).

Wer sich für die deutsche Bibliotheks- und Wissenschaftspolitik interessiert, der weiß, daß es seit dem 15. Januar 2019 eine neue Versprechungsware gibt, die nicht über den Ladentisch, wohl aber übers Netz ging. An jenem Tag wurde der Vertrag zwischen dem »Projekt DEAL« und dem Verlag Wiley unterzeichnet, der zum einen einen dauerhaften Zugriff der am Projekt DEAL teilnehmenden Bibliotheken auf das elektronische Zeitschriftenportefeuille des Wiley-Verlages von 1997 bis heute beinhaltet und zum andern den Wissenschaftsautoren, die an einer an DEAL teilnehmenden Einrichtung arbeiten, ermöglicht, ihre Aufsätze in den elektronischen Zeitschriften des Wiley-Verlages zu »Open-Access«-Konditionen zu veröffentlichen. Der Vertrag läuft über drei Jahre von Anfang 2019 bis Ende 2021.

Uncle Sam [Abb. 2: Staatskredit. Quelle: National Archives at College Park, NAIL Control Number: NWDNS-4-P-281, Public domain, Wikimedia Commons.]

Was auf die Vertragsunterzeichnung folgte, war eine Unisono-Beifallskundgebung: Die Süddeutsche Zeitung schrieb einen Tag später von einem »ersten Triumph« für das »Projekt DEAL«, der Deutsche Bibliotheksverband sprach von einem »Meilenstein in der jahrzehntelangen Entwicklung des wissenschaftlichen Publikationssystems hin zu Open Access«, und Heinz Pampel vom »Helmholtz Open Science Koordinationsbüro« sah gar eine »Zeitenwende« im Verhältnis von Wissenschaft und Verlagen gekommen. Horst Hippler endlich, der ehemalige Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz und Leiter des »Projekts DEAL«, nahm nicht nur das Wort vom »Meilenstein« auf, sondern fand sich in der Süddeutschen mit den Worten zitiert: »Es ist revolutionär, dass wir den Weg hin zu einer Open-Access-Publikationspraxis gemeinsam mit Wiley gehen.«

Dieser öffentliche Applaus galt einer Versprechungsware, deren finanzieller Realgehalt sich in Appendix E des Vertrages enthüllt. Dort findet man, daß es sich um einen dem Verlag Wiley über drei Jahre eingeräumten Staffelkredit in Form von Vorabzahlungen handelt, die pro Jahr zwischen 26,1 und 26,3 Mio. Euro liegen und sich in drei Jahren auf rund 78,5 Mio. Euro summieren werden.1 Dafür sollen dann die jährlichen Veröffentlichungsgebühren von rund 9500 »Open-Access«-Artikel bezahlt werden, die in »hybriden« Wiley-Zeitschriften erscheinen, also in Zeitschriften, die von Bibliotheken oder Privatleuten per Abonnement bezogen werden und in denen einige Artikel gegen Bezahlung einer Veröffentlichungsgebühr als »Open-Access«-Artikel freigeschaltet werden. Dabei setzen die Vertragspartner DEAL und Wiley fest, daß für jeden dieser »Open-Access«-Artikel eine Publikationsgebühr von 2750 Euro fällig wird. Aus den Vorauszahlungen sollen aber ebenso die wahrscheinlich 126 »Open-Access«-Artikel finanziert werden, die pro Jahr in »goldenen« Wiley-Zeitschriften erscheinen werden,2 also in Fachzeitschriften, in denen sich ausschließlich digital publizierte »Open-Access«-Fachaufsätze finden. Für diese Aufsätze haben die Vertragspartner vereinbart, daß sie zu einem Gebührensatz veröffentlicht werden können, der 20 Prozent unter dem Listenpreis der jeweiligen Zeitschrift liegt. Insgesamt reden wir also von vorab über drei Jahre gestaffelt bezahlten 78,5 Mio. Euro für hinterdrein peu à peu veröffentlichten 28878 »Open-Access«-Artikeln, davon rund 28500 »hybriden« und etwa 378 »goldenen«.

Meilenstein [Abb. 3: Meilenstein. Quelle: Åsa K auf Pixabay.]

Diese 78,5 Mio. Euro sind nun aber ein Betrag, der die Rede vom »Meilenstein« und der »Zeitenwende« eigentlich verbieten sollte. Und zwar nicht wegen seiner schieren Höhe, sondern wegen der vielen kleinen Details, die in dem Betrag verborgen sind, Details, die man nicht außer acht lassen sollte und die den beklatschten »Triumph« doch eher wie einen bibliothekarischen Pyrrhussieg aussehen lassen. Reden wir über diese Details.

  1. Wer immer noch glaubt, »Open Access« sei ein Projekt zur billigeren Produktion wissenschaftlicher Fachaufsätze, darf sich nach der Lektüre des DEAL-Wiley-Vertrags die Augen reiben. Denn die Publikationsgebühren von 2750 Euro für »hybride« und 1688 Euro für »goldene« »Open-Access«-Aufsätze liegen weit über dem, was die »Fair Open Access Alliance« für eine »faire« Publikationsgebühr hält, nämlich maximal 1000 Euro. Offenbar meldet sich in den deutlich höheren Gebühren die harte Realität der Wissenschaftsökonomie, in der es schlicht unmöglich ist, Zeitschriftenartikel für unter 1000 Euro pro Stück unters Volk zu bringen. Das wird die orthodox-»fairen« Anhänger von »Open Access« natürlich nicht im geringsten beeindrucken, aber dann müßten sie so fair sein, ihre Orthodoxie am DEAL-Wiley-Vertragswerk unter Beweis zu stellen und öffentlich zu erklären, die ganze Sache sei nicht »fair« und damit abzulehnen. Wer sich freilich auf der Website der »Fair Open Access Alliance« umschaut, um zu sehen, wie es sich damit verhalte, wird findet, daß man sich dort zuletzt am 14. Januar 2019 öffentlich darüber freute, daß es eine neue »Open-Access«-Zeitschrift gibt; seither übt man sich dort lieber in lautem Schweigen.

  2. Es ist nach wie vor plausibel anzunehmen, daß erst eine Veröffentlichungsgebühr von rund 3400 Euro pro Aufsatz wirklich kostendeckend ist und einen reinvestierbaren Gewinn abwirft. Wenn der DEAL-Wiley-Vertrag in den Gebührensätzen darunter bleibt, dann darf man vermuten, daß Wiley bei dieser Sache nicht primär aus ökonomischen Gründen mitspielt, sondern aus Gründen, die den ökonomischen Nachteil, den man drei Jahre lang in Kauf nehmen muß, à la longue zu einem strukturellen und damit auch wieder ökonomisch attraktiven Vorteil machen werden.

    Geld
 verbrennen [Abb. 4: Geld verbrennen. Quelle: Mediamodifier auf Pixabay.]

  3. Dabei hilft Wiley zunächst der in dem vereinbarten Staffelkredit verborgene finanzielle Bonus. Denn die rund 26,2 Mio. Euro, die an Wiley jährlich als Vorauszahlung fließen, bedeuten für Wiley einen Zinsvorteil von 262 000 Euro im Jahr, wenn Wiley das Geld zu einem Prozent verzinst anlegen würde; bei einer Anlage zu drei Prozent wären es 786 000 Euro, die Wiley pro Jahr aus der DEAL-Vorauszahlung ziehen könnte. In drei Jahren ergibt das summiert den schönen Betrag von 786 000 Euro (bei einem Prozent) bis 2,3 Mio. Euro (bei drei Prozent), den Wiley durch Zinsgewinne zusätzlich erhält. Und umgekehrt heißt das: Der deutsche Steuerzahler wird bei diesem Wiley-DEAL-Deal um eine Summe gebracht, die zwischen 786 000 Euro und 2,3 Mio. Euro liegt — einfach dadurch, daß dem Staat und damit dem Steuerzahler durch die Vorauszahlungen die entsprechenden Zinsen als Einnahmen entgehen. Diese Einnahmen werden aufs Konto von Wiley transferiert. Ich bin sehr gespannt, was Finanzrechtler zu dieser juristisch-finanziellen Konstruktion des Wiley-DEAL-Vertrags zu sagen haben werden.

  4. Zu dem direkten finanziellen Bonus, den wir gerade abgeschätzt haben, kommt als indirekter Bonus hinzu, daß dem Wiley-Verlag durch den Vertrag jegliches Verkaufsrisiko abgenommen wird. Denn wie bei einem Zeitungsabonnement erfolgt hier eine für den Verlag risikofreie Absatzsicherung gegen eine jährlich zugesicherte Pauschalgebühr. Daß eine solche vollständige Risikoreduktion einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt, liegt auf der Hand, auch wenn wir es Finanzwissenschaftlern überlassen müssen, diesen finanziellen Vorteil in Euro und Cent umzurechnen. Jedenfalls erklärt das, warum der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Februar 2017 beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die Allianz der Wissenschaftsorganisationen, die hinter DEAL steckt, eingelegt hat: Das DEAL-Projekt, das ja nur mit Wiley, Springer und Elsevier Verträge abschließen will, bevorzugt ebendiese Oligopolverlage in geradezu ungehöriger Weise, indem es den verlegerischen Platzhirschen auch noch das Absatzrisiko nimmt. Daß sich die Allianz der Wissenschaftsorganisationen schon ein Vierteljahr später darüber freuen durfte, daß das Bundeskartellamt die Beschwerde nicht annahm und Horst Hippler, damaliger Präsident der Hochschulrektorenkonferenz und bis heute wichtigster DEALer, öffentlich sagte, die Verlage sollten nicht länger versuchen, »überholte Geschäftsmodelle durchzudrücken«, ist ein bemerkenswerter Vorgang. Bemerkenswert erstens, weil das von Hippler benannte revolutionäre Moment, das in diesem mit Wiley geschlossenen Vertrag stecken soll, ja nichts weniger als die Sistierung sämtlicher Marktmechanismen ist, die dafür sorgen, daß Kosten und Risiken sich auf die Marktteilnehmer verteilen, gerade auch dadurch, daß neue Akteure mit neuen Ideen in den Markt gelangen können und nicht von ihm ferngehalten werden. Das DEAL-Projekt dagegen schließt den Markt für Wissenschaftsverlage und schenkt den bekannten Oligopolverlagen das verlegerische Risiko. Bemerkenswert aber zweitens, weil das Bundeskartellamt damals im Jahre 2017 und also lange vor Abschluß des ersten DEAL-Vertrages offenbar nicht in der Lage war zu sehen, daß es sich bei dem von DEAL verfolgten risikoausschließenden System von Vorabzahlungen um nichts anderes als um Staatskredite an Oligopolisten handelt. Der Wiley-DEAL-Vertrag dürfte zur juristischen Wahrnehmungsschärfung erheblich beitragen.

    Risikp [Abb. 5: Risiko. Quelle: Alexas Fotos auf Pixabay.]

  5. Der risikofreien Absatzsicherung auf Verlagsseite entspricht im DEAL-Projekt die Durchsetzung des bibliothekarischen Access-Paradigmas auf breiter Front. Das meint, daß das alte Modell, wonach eine Universitätsbibliothek bedarfsgerecht einkaufen sollte und für den lokalen Bestand nur das erwirbt, was lokal auch aktuell und zukunftsoffen von Nutzen sein wird, ersetzt wird durch ein Modell, wonach lokal keine »physischen Bestände« mehr notwendig sind, wenn statt dessen ein direkter digitaler Zugriff auf aktuell benötigte »Informationen« geschaltet werden kann. Es liegt in der Logik dieses Access-Modells, daß es die Potentialität von digitalen Zugriffen auf was auch immer für wichtiger hält als den dauerhaften Besitz von Büchern und Zeitschriften in den Bibliotheksregalen vor Ort. Letzteres, der »Bestand« einer Bibliothek, ist immer beschränkt, wofür schon die physische Konkretheit des Materials sorgt, die aber, eben und gerade als »Bestand«, Dauerhaftigkeit verheißt. Ersteres hingegen, der Zugriff auf »Informationen«, intendiert eine potentielle Entgrenzung, die unterstellt, für einen an einer bestimmten Universität tätigen Forscher könnte so ziemlich alles beforschbar und interessant sein, weshalb man darauf mit einem übers Netz laufenden digitalpotentialen Zugriff auf alles antworten müsse. Während sich also der Bibliotheksbestand zusammen mit den lokalen Forschungsinteressen einer Universität entwickelte und dabei als Forschungsfilter diente, der gerade dadurch, daß er Forschung begrenzte, Forschung ermöglichte, glaubt man jetzt allen Ernstes, daß ein filterfreier digitaler Zugriff auf potentiell alles, was als »Information« durchs Netz schwirrt, die Wissenschaftsprobleme lösen wird.

    Daß dieser Gedanke weniger weit trägt, als das Phantasma des »potentiell Alles« suggeriert, zeigt ein einfaches Gedankenexperiment: Welche Bibliothek und welche Universität hätte jemals behauptet, etwas Sinnvolles zu tun, wenn sie alle Bücher und Zeitschriften der Verlage Suhrkamp, Beck, Klostermann, Nomos, Wallstein, Springer, Elsevier, Brill, Mohr Siebeck und und und erworben hätte, und zwar so, daß noch vor Erscheinen der Bücher und Zeitschriften an die betreffenden Verlage eine pauschale Vorabzahlung fürs gesamte Verlagsprogramm entrichtet worden wäre? Es wäre allen Beteiligten klar gewesen, daß man das nicht macht, schlicht um zu vermeiden, daß man neben den goldenen Titeln auch den blechernen Beifang erhält.

    Wurst [Abb. 6: Alles ist Wurst. Quelle: Public Domain, Pixabay.]

Das waren gute alte Zeiten, als die schwäbische Hausfrau noch nicht auf die Idee gekommen war, dem Metzger monatlich vorab 100 Mark zu zahlen, um von ihm dann alle in diesem Monat hergestellte Wurst zu bekommen. Geld gegen Ware war kein schlechter Modus, um zu verhindern, daß man mit Scheinware übers Ohr gehauen wird. Revolutionär war daran natürlich nichts, die Meilensteine ließ man draußen auf dem Feld stehen und die eschatologische Zeitenwende war etwas für den Kirchgang am Sonntag. Man blieb bescheiden, sparsam und insgesamt vernünftig.

Anmerkungen

  1. Die Summe von knapp 78,5 Mio. Euro für den Staffelkredit errechnet sich anhand von Appendix E leicht so (ich runde hier die Zahlen): 12,5 Mio. Euro werden sofort fällig für die »interim read fee«, also die sofortige Freischaltung des lesenden Zugriffs auf das Zeitschriftenportefeuille von Wiley. 13 Mio. Euro werden im Sommer 2019 als pauschale Vorauszahlung fällig für die im Jahre 2019 anfallenden Publikationsgebühren von »Open-Access«-konform veröffentlichten Artikeln in »hybriden« Wiley-Zeitschriften (erste Vorauszahlung). Im November 2019 wird eine Vorauszahlung von 26,1 Mio. Euro fällig für die im Jahre 2020 vorausssichtlich veröffentlichten »Open-Access«-Artikel in hybriden Wiley-Zeitschriften (zweite Vorauszahlung). Im November 2020 schließlich wird es eine dritte Vorauszahlung für die im Jahr 2021 voraussichtlich veröffentlichten »Open-Access«-Artikel geben. Die Höhe dieser dritten Vorabzahlung soll sich nach dem bemessen, was im Jahre 2019 real an »Open-Access«-Artikeln veröffentlicht wurde. Nach Lage der Dinge wird diese dritte Vorauszahlung ebenfalls in der Höhe von rund 26 Mio. Euro liegen. Insgesamt fließen also als Vorabzahlungen für »Open-Access«-Artikel in »hybriden« Wiley-Zeitschriften pro Jahr rund 26 Mio. Euro an Wiley. Hinzu kommen pro Jahr rund 200 000 Euro, die Wiley von DEAL als Guthaben (»deposit«) erhält, aus dem die »Open-Access«-Publikationen in »goldenen« Wiley-Zeitschriften bezahlt werden sollen. Das sind in der Summe dann nocheinmal 600 000 Euro, die Wiley ebenfalls als Vorabzahlung und also Kredit von DEAL erhält. 

  2. Daß es jährlich wahrscheinlich 126 »goldene« Aufsätze sein werden, ergibt sich aus einer Recherche in »Open APC«. Dort kann man finden, daß im Jahre 2017 in Deutschland in Zeitschriften des Wiley-Verlags 126 »goldene« »Open-Access«-Artikel veröffentlicht wurden, wobei im Schnitt 1688 Euro an Veröffentlichungsgebühren pro Artikel anfielen. Das ist in der Summe in etwa der Betrag, der laut Vertrag mit DEAL auf Wileys Guthabenkonto (»deposit«) dauerhaft bereitgestellt werden wird, um die »goldenen« Publikationen zu bezahlen, nämlich 200 000 Euro.