Die Maske für immer!

Geschrieben von Uwe Jochum am 12.8.2022

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Uwe Jochum

Wissenschaftlicher Bibliothekar

Nun ist die Katze also aus dem Sack: Als eine der zentralen Anticoronaschutzmaßnahme soll in Deutschland die Maskenpflicht erhalten bleiben, von O wie Oktober bis O wie Ostern. Darauf haben sich der Bundesjustizminister Buschmann und der Bundesgesundheitsminister Lauterbach in einem Entwurf für die Novellierung des am 23. September 2022 auslaufenden Infektionsschutzgesetzes verständigt. Und »Maskenpflicht« soll nach dem Willen der beiden Minister heißen: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und im Fernverkehr von Bus und Bahn wird die Maskenpflicht ohne weiteres weiterhin gelten; die Länder dürfen darüber hinaus im öffentlichen Bereich eine Maskenpflicht für Innenräume und dann auch in Schulen ab der fünften Klasse für Schüler und Lehrer anordnen, »wenn das Pandemiegeschehen dies erfordert«.

Die Begründung für die Maskenpflicht ist apodiktisch: »Masken schützen. Und in bestimmten Situationen ist eine Maskenpflicht auch zumutbar.« So formuliert der Bundesjustizminister höchstselbst und nachlesbar auf der Website seines Ministeriums. Dabei hat der Minister eine interessante Vorstellung von dem, was eine »bestimmte Situation« ist. Handelt es sich um eine Situation, die sich nicht vermeiden lässt, sei es, dass man sich in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer Schule aufhalten muss, sei es, dass man sich per Flugzeug, Zug oder Omnibus dort- oder woandershin oder gar zum Arbeitsplatz begibt — dann wird das Tragen der Maske vom fürsorglichen Staat einfach angeordnet. Handelt es sich aber um eine Sitution, in die man sich freiwillig und mit Vergnügen begibt, sei es eine Freizeitaktivität, ein Opern- oder Konzertbesuch oder ein Abendessen in einem Restaurant – dann »muss es allerdings Ausnahmen für getestete, frischgeimpfte und frischgenesene Personen geben. In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen – so wie es auch die meisten europäischen Staaten tun.«

Geht man dieser ministeriellen Situationslogik auf den Grund, kommt dabei heraus, dass Maske eigentlich immer ist. Nur in den sozialen Aktivitäten, die wir uns selber aussuchen, erlaubt uns der Staat, die Maske gegen einen frischen Test, eine frische Impfung oder eine frisch überstandene Coronagrippe zu tauschen. Was das mit zivilgesellschaftlicher Eigenverantwortung zu tun hat, erschließt sich wohl nur jenen, die sich daran gewöhnt haben, unter »Zivilgesellschaft« jenen nichtstaatlichen Bereich unseres Gemeinwesens zu verstehen, über den der Staat längst sein immer engmaschiger werdendes Netz wohlmeinender Schubsereien (nudging) und eifrig-verdeckter Querfinanzierungen geworfen hat. Für alle anderen verkehrt sich diese staatliche Vormundschaft in eine Unmündigkeit, in der die bürgerliche Freiheit zugrunde geht. Nein: in rot-gelb-grünem Ampelleuchten bereits zugrunde gegangen ist.

»Es ist so bequem, unmündig zu sein«, schrieb Immanuel Kant 1783 in seinem Aufsatz »Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?« Buschmann und Lauterbach fügen dem im Jahre 2022 ideell hinzu: »Es ist doch nur eine Maske. Die Maske schützt und ist dem Menschen zumutbar.« Dass diese Apodiktik im Grunde eine Drohung ist, ergibt sich daraus, dass der fürsorgliche Staat nur eine Alternative zur Maske kennt: den Lockdown. Damit sind Lauterbach und Buschmann genau dort angekommen, wo Vito Corleone den schön-einprägsamen Satz gesagt hat: »Ich mache ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann.« Dass ein freidemokratischer Minister nicht einmal mehr bemerkt, in welche gedankliche Gesellschaft er sich da begeben hat, gehört zur Signatur unserer Zeit, in der die öffentliche Parlamentsdebatte durch öffentlich unsichtbare Ausschusssitzungen mit ebenso unsichtbaren Absprachen ersetzt wurde und wir uns insgesamt in die Epoche der geheimen Küchenkabinette duodezfürstlicher Staatlichkeit zurückentwickelt haben.

Dagegen hilft, wenn wir Kant Glauben schenken wollen, nur jene Freiheit, die jeder sich selber nehmen muss, indem er Aufklärung als öffentlichen Gebrauch der Vernunft »vor dem ganzen Publikum der Leserwelt« betreibt. Fragen wir daher im Lesermedium von Achgut.com, das uns die sich aufklärende Welt vertritt, ob Buschmanns Apodiktik berechtigt ist: Trifft es wirklich zu, dass Masken schützen?

Schauen wir zunächst, wie der »Evaluationsbericht des Sachverständigenausschusses gemäß Infektionsschutzgesetz« die Maskenfrage beantwortet. Zur Erinnerung: Dieser Sachverständigenausschuss wurde vom Bundesgesundheitsministerium auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes eingerichtet, das in Paragraph 5, Ziffer 9 eine interdisziplinäre Evaluation der Pandemiemaßnahmen vorschreibt und das Ergebnis der Evaluation bis zum 30. Juni 2022 vorgelegt haben wollte. In diesem Evaluationsbericht heißt es auf Seite 13: »Die Kombination von epidemiologischen Erkenntnissen und tierexperimenteller Bestätigung lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Tragen von Masken ein wirksames Instrument in der Pandemiebekämpfung sein kann.«

Um dieses Ergebnis zu belegen, wertet der Evaluationsbericht 54 Studien aus, die den Effekt des Maskentragens auf das Virusgeschehen untersucht haben. (Die Studien findet man im Evaluationsbericht auf den Seiten 139–142 mit den Zitatnummern 205–259.) Das sieht auf den ersten Blick nach einer umfänglichen Berücksichtigung der wissenschaftlichen Studien zum Nutzen und Nachteil der Masken aus. Auf den zweiten Blick aber ist es eine hinter einem großen Volumen von zitierten Fachaufsätzen versteckte Einseitigkeit, die Wissenschaft mit dem Sammeln von Beobachtungen verwechselt, ohne dass diese Beobachtungen in ihrem für die Situationsanalyse je unterschiedlichen Gewicht gründlich reflektiert und das Pro und Contra eines Sachverhalts deutlich sichtbar gemacht würde.

Diese Einseitigkeit zeigt sich zunächst darin, dass von den 54 herangezogenen Studien lediglich acht Kritisches oder Negatives zum Maskentragen zu sagen haben, während 46 der herangezogenen Arbeiten oder 85 Prozent der berücksichtigten Studien den Nutzen von Masken belegen. Man mag vermuten, das liege daran, dass es deutlich mehr wissenschaftliche beziehungsweise empirische Evidenz zugunsten des Tragens von Masken gibt, die sich dann auch in einer größeren Zahl von Studien niederschlägt, die diesen Nutzen belegen. Das aber ist ein Trugschluss: Dass mehr Artikel erscheinen, die einen Nutzen von Masken nachweisen, muss noch lange nicht heißen, dass dieser Nutzen damit auch empirisch erhärtet ist; es kann vielmehr schlicht heißen, dass die wissenschaftlichen Prämien (in Form einer höheren Annahmerate solcher Artikel in den Fachzeitschriften, in Form der Bereitstellung von Forschungsmitteln u.a.m.) auf die Publikation von affirmativen Artikeln zum Thema »Maske« höher sind als auf die Publikation von kritischen Artikeln.

Wie sich das in Wahrheit verhält, könnte selbst wiederum nur in einer kritisch-empirischen Wissenschaftsstudie erhoben werden, die solchen Prämierungsmechanismen nachgeht und die dabei auftretenden Kommunikationsverzerrungen ans Tageslicht bringt. Solche Studien im Hinblick auf die Sars-CoV-2-Publikationen existieren nach meinem Kenntnisstand aber nicht. Die Frage nach dem Zusammenhang zwischen einem Publikationsüberhang zugunsten der Masken und der empirischen Evidenz des Nutzens von Masken muss daher offenbleiben. Man darf aber vor dem Hintergrund der sich auch in den Wissenschaften ausbreitenden Cancel Culture und des zunehmenden staatlichen Drucks auf die Wissenschaft durchaus bezweifeln, dass der Publikationsüberhang zugunsten des Maskentragens in einer empirischer Evidenz des Maskennutzens begründet ist.

Die analytischen Einseitigkeiten beim Thema des Nutzens von Masken zeigen sich sodann darin, dass nicht nur der Evaluationsbericht, sondern im Grunde die gesamte in den Kartellmedien veröffentlichte Meinung zu Evaluationsbericht und Maskenstudien keinen Unterschied macht zwischen empirischen Erhebungen zum Nutzen des Maskentragens und Modellstudien/Modellierungen. Dieser Unterschied ist aber entscheidend. Denn nur die empirischen Erhebungen stellen fest, welche positiven oder negativen Effekte im konkreten Einsatz von Masken in konkreten Kontexten und mit konkreten Menschengruppen aufgetreten sind. Modellierungen hingegen beruhen zumeist auf Untersuchungen, die unter den kontrollierten Bedingungen eines Labors und mit überschaubarer Probandenzahl durchgeführt wurden und deren Resultate dann auf ganze Populationen hochgerechnet werden. Sie sagen daher nicht, was ist, sondern was unter Zugrundelegung bestimmter Rahmenbedingungen auf der Basis eines kontrolliert erhobenen Samples und unter Zuhilfenhme komplexer Rechenmodelle möglicherweise eintreten könnte.

Im einen Fall haben wir es mit wissenschaftlichen Arbeiten zu tun, die über empirisch feststellbare Fakten Aussagen machen und in diesem Sinne sagen, was jetzt ist oder bisher festgestellt werden kann; und das sind Aussagen, die, wenn wir sie in unsere lebensweltlichen Kontexte einbauen, immer noch hochgradig interpretationsbedürftig sind. Im andern Fall aber haben wir es mit einer Wahrscheinlichkeitsrechnung zu tun, die auf der Basis eines Laborsamples die zukünftige Entwicklung vorherzusagen versucht. Dass diese Art von Wahrscheinlichkeitsrechnung, die man unter dem Namen »Modellierung« vom Ruch des bloßen Ratens zu befreien versucht, im Grunde das Feld der als Empirie getarnten dystopischen Fiktion eröffnet, haben die vergangenen Coronamonate immer wieder gezeigt. Denn ein ums andere Mal durfte das von den Modellierungen erzählerisch gepackte Publikum die Erfahrung machen, dass ebendiese reißerische statistische Novelle vom demnächst bevorstehenden pandemischen Untergang der Menschheit oder doch wenigstens eines Teils von ihr sich spätestens in dem Moment als falsch herausstellte, als das Demnächst auf der Zeitachse zum Jetzt wurde.

Nachdem nun der entscheidende Unterschied zwischen empirischer Erhebung und futurologischer Modellierungserzählung klar sein sollte, muss man einen zweiten Blick auf die vom Evaluationsbericht herangezogenen Studien werfen. Lässt man nämlich die futurologischen Modellierungserzählungen als zeitgenössische Form der Wissenschaftsfiktion außen vor und konzentriert sich auf die empirischen Arbeiten, muss man sich bewusst machen, dass diese auf ganz unterschiedlichen empirischen Niveaus angesiedelt sind.

Zunächst wären da die wissenschaftlichen Untersuchungen zur Ausbreitung von Aerosolen, die als Transportvehikel von Viren gelten. Sie arbeiten in der Regel so, dass unter kontrollierten Bedingungen – und das heißt zumeist im Labor – geschaut wird, wieviele Aerosole beim Atmen mit und ohnen Maske im Spiel sind. Der Überraschungseffekt solcher Studien ist denkbar gering: Dass Masken, die den Atemstrom filtern, auch weniger Tröpfchen und Aerosole durchlassen, kann man sich auch ohne alle Wissenschaft denken; dass man uns das auch in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift sagt, wäre erst dann relevant, wenn mit dieser maskenbedingten Atembehinderung auch eine Reduktion der Virenlast und damit verbunden eine Reduktion der Ansteckungswahrscheinlichkeit verbunden wäre.

Das aber ist durchaus unklar. Während eine Studie Probanden 40 Minuten lang mit und ohne Maske atmen ließ, um sodann festzustellen, dass FFP2-Masken (N95) die Virusmenge in der Luft reduzieren, meint eine andere, in der Zeitschrift Lancet erschienene Studie, dass bei Ansteckungen die Verbreitung von Aerosolen möglicherweise eine Rolle spielt, aber ebenso möglicherweise der Abstand zwischen Personen der entscheidende Ansteckungsparameter ist.

Ebenso unklar ist, ob der Preis für die mögliche Reduktion von Ansteckungswahrscheinlichkeiten durch Maskentragen, der in den Auswirkungen der erschwerten Atemarbeit auf das Wohlbefinden der Maskenträger liegt, ein geringer oder hoher Preis ist. Gering wäre er, wenn das Tragen von Masken beschwerdefrei wäre, was einige behaupten; hoch wäre er, wenn das Maskentragen sich direkt nicht nur auf das gefühlte Wohlbefinden der Maskenträger auswirken würde, sondern medizinisch gesehen auch negative Konsequenzen hätte, was andere behaupten.

In jedem Fall aber ist die Aussagekraft der Aerosolstudien eher gering: Sie betrachten in aller Regel begrenzte Settings, in denen überschaubare Gruppen Masken trugen oder nicht, ohne dass dabei klar würde, ob die aus diesen Settings gewonnenen und durchaus widersprüchlichen Resultate auf gesamte Populationen übertragen werden können.

Relevanter sind daher Studien, die für bestimmte Populationen festzustellen versuchen, ob das Tragen von Masken zu einer Ansteckungsreduktion führt oder nicht. Gerne macht man das am Beispiel von Schulbezirken und stellt dann fest, wie beispielsweise in einem Schulbezirk in den Vereinigten Staaten, dass das Tragen von Masken Ansteckungen reduziert, oder man stellt fest, wie beispielsweise in Spanien, dass das Tragen von Masken für die Ansteckungshäufigkeit unter Schülern irrelevant ist, relevant ist vielmehr das Alter der Schüler.

Blickt man nun auf diese beiden Niveaus der Empirie zurück – auf die Aerosolforschung, die die mechanisch-physiologischen Wirkungen von Masken erhebt, und auf die empirisch-klinischen Studien zur Wirksamkeit von Masken in Populationen –, wird schnell klar, warum im Evaluationsbericht auf der Seite 87 dies zu lesen steht: »Neben der allgemeinen und im Labor bestätigten Wirksamkeit von Masken ist nicht abschließend geklärt, wie groß der Schutzeffekt von Masken in der täglichen Praxis ist, denn randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen.« In der Tat: Im Labor mögen Aerosolforscher gerne feststellen, dass die Masken Aerosole reduzieren, aber in der freien Natur und Gesellschaft ist im Hinblick auf den Nutzen der Masken ganz und gar nichts geklärt. Wenn der Evaluationsbericht daher auf derselben Seite festhält, dass die »grundsätzliche Wirksamkeit von medizinischen Gesichts- und partikelfiltrierenden Halbmasken zur Verhütung und Bekämpfung der SARS-CoV-2- Infektion […] als weitgehend gesichert gelten« kann, dann fragt man sich, welcher kleine Politteufel den hier schreibenden Wissenschaftlern den Griffel geführt hat.

Und damit bin ich bei dem, was im Evaluationsbericht und in den Kartellmedien bei der Betrachtung der Maskentragerei aus politischen Gründen verzeichnet wird oder gar einfach fehlt. So kann man im Evaluationsbericht anlässlich einer Diskussion des Nutzens von medizinischen versus FFP2-Masken auf Seite 88 lesen, dass die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene den FFP2-Masken den Vorrang gebe, »da eng anliegende, idealerweise der Gesichtsform angepasste und von geschultem Personal getragene FFP2-Masken einen besseren Schutz bieten als medizinische Masken.« Schaut man sich dann aber die hier zitierte Stellungnahme der Krankenhaushygieniker an, muss man verwundert feststellen, dass diese die FFP2-Masken keineswegs empfehlen, sondern anlässlich der in Berlin im März 2021 eingeführten Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken schreiben: »Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die Bevölkerung.« Mit anderen Worten: Den wissenschaftlichen Autoren des Evaluationsberichts ist es gelungen, die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene in ihr Gegenteil zu verkehren.

Noch größer aber ist das gekonnte Weglassen, das den Evaluationsbericht nicht anders als die Berichterstattung in den Kartellmedien auszeichnet. Hierher gehört nicht nur das Weglassen empirischer Befunde zu den negativen medizinischen Effekten der Masken oder die Nichterwähnung des »Foegen-Effekts«, nämlich des merkwürdigen Umstands, dass in Populationen mit Maskenpflicht die Sterblichkeit höher ist als in solchen ohne Maskenpflicht. Eine Erklärung des Effekts in deutscher Sprache findet sich auf reitschuster.de. Hierher gehört vielmehr auch die vollständige Ignorierung der großen dänischen Studie, die rund 6000 Probanden hälftig in zwei Gruppen teilte, von denen die eine Gruppe im Alltag Masken trug, die andere aber nicht, und man nach fünf Wochen schaute, ob in einer der beiden Gruppen mehr Infektionen als in der anderen aufgetreten waren. Das Resultat: Es gab keinen statistisch relevanten Unterschied. Und schließlich gehört hierher auch das völlige Übergehen von Untersuchungen aus den Vereinigten Staaten, die Vergleiche zwischen Bundesstaaten mit und ohne Maskenpflicht durchgeführt haben und zu dem Ergebnis kamen, dass das Infektionsgeschehen durch das verordnete Tragen oder Nichttragen von Masken nicht beeinflusst werde (siehe hier oder hier). Nicht zu vergessen, dass der in den Masken befindliche Chemiemix für die Umwelt schädlich und für den atmenden Menschen toxisch ist und die Gefahren für die Gesundheit durch die auf den Masken siedelnden Bakterien und Pilze noch verschärft werden.

Insgesamt wird man nach Durchsicht der Studien und ihrer unterschiedlichen Empirieniveaus samt der nicht zu übersehenden Politik des Weglassens von unbequemen Fakten feststellen dürfen, dass die Apodiktik des Bundesjustizministers, wonach »Masken schützen« und die staatliche angeordnete Tragepflicht »zumutbar« sei, in den Realitäten des Infektionsgeschehens und den Realitäten des Maskentragens keine Grundlage hat. Nach zwei Jahren Maskenpflicht in Deutschland muss man vielmehr feststellen, dass wir genau dort stehen, wo die Professorin für Krankenhaushygiene Ines Kappstein uns in einem Beitrag für die Zeitschrift Krankenhaushygiene up2date schon im Sommer des Jahres 2020 stehen sah: Für die Maskentragepflicht gibt es nicht nur keine wissenschaftliche Grundlage, sondern man muss davon ausgehen, dass das dauerhafte Maskentragen medizinisch schlicht und einfach kontraproduktiv ist.


Der vorstehende Text erschien am 9. August 2022 auf Achgut.com. Da wir im besten Deutschland aller Zeiten inzwischen ein politisches Milieu haben, in dem nicht nur das von der gefühlten Mehrheit abweichende Meinen bei den Mehrheitsgefühligen intellektuelle Kastrationsangst auslöst, sondern die Mehrheitsgefühligen auch sehr gerne zur Zensur der abweichenden Meinung übergehen (und wir wissen ja, wir kurz der Weg von der Meinungszensur zum Wegsperren der Falschmeiner ist), veröffentliche ich den bei Achgut.com erschienenen Text hier gerne nocheinmal. Denn die Wahrheit ist kein Gefühl, sondern kommt auf der Basis von Argumentationen ans Licht. Wer nicht mehr argumentieren will oder kann und sich lieber aufs woke Fühlen verläßt, steht eo ipso auf dem treibsandigen Boden der Lüge. Mit Lügnern aber ist nicht zu reden; wohl aber ist zu dokumentieren, was sie wissentlich und willentlich ignoriert haben; und dafür sind sie dann eines guten Tages zur Rechenschaft zu ziehen.