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Geschrieben von Uwe Jochum am 9.7.2019

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Uwe Jochum

Wissenschaftlicher Bibliothekar

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Eine der interessantesten Formulierungen zum Wiley-DEAL-Deal findet sich auf der Website des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv). Dort nämlich schreibt man in einer am 17. Januar 2019 veröffentlichten Pressemitteilung zu der zwei Tage zuvor erzielten Einigung zwischen dem Wiley-Verlag und der DEAL-Verhandlungsgruppe diese denkwürdigen Zeilen:

Pressemeldung [Quelle: DBV-Website.]

In der Tat: Wer sich das Wachstum der den Wiley-DEAL-Deal begleitenden FAQ-Liste in den letzten Monaten angeschaut hat, wird bestätigen können, daß das »Neuland«, das man mit diesem Vertrag betreten hat, an manchen Stellen so ausschaut wie das Innere Afrikas vor seiner Erforschung durch Stanley und Livingston: voller leerer Flecken, die ihrer verläßlichen Kartographierung harren. Ein solcher leerer Fleck ist derzeit immer noch (im Juli 2019) die Anzahl der Publikationen, die bei einer DEAL-willigen Einrichtung für die Kalkulation der fälligen Teilnahmegebühr zu berücksichtigen sind:

Wie viele Publikationen hat meine Einrichtung?
Diese Frage wird derzeit oft gestellt; sie ist nicht einfach und nur mit Unsicherheiten zu beantworten.
[Quelle: DBV-Website.]

Nun gut — so wird mancher sagen —, das ist nichts weiter als ein kleiner blinder Fleck auf der phantastisch leuchtenden »Open-Access«-Landkarte: Man könne ja nicht immer alles genau wissen und vorhersehen. Denn wenn man erst alles zuende denken wollte, käme man niemals zum Tun; aber um das Tun gehe es hier schließlich, um eine global-digitale »Transformation« und »Disruption« des Wissenschaftssystems.

Und folglich — so sollen wir wohl denken — beantworten wir die »zahlreichen Detailfragen«, die der Wiley-DEAL-Deal aufwirft, nicht vor Vertragsabschluß, sondern erst hinterher, wenn wir mit dem »Open-Access«-Dampfer bereits auf hoher See sind. Denn von diesen Details werde der Kurs schon nicht abhängen und auch nicht die Seetüchtigkeit des Dampfers, der im übrigen seit seinem Stapellauf im Jahre 2001 auf dem inzwischen berühmten Budapester Initiativtreffen immer nur Rückenwind und noch gar nie mit schwerer See zu kämpfen hatte. Man versteht daher durchaus, wenn inzwischen so manch einer den politischen Rückenwind der vergangenen zwanzig Jahre für eine Art höhere Legitimationsweihe von »Open Access« im allgemeinen und des Wiley-DEAL-Deals im besonderen hält. Aber ich weiß nicht — manchmal ist ein strahlend blauer Himmel nur das erste Anzeichen für einen aufziehenden Sturm, und manchmal sind auch einfach die Ferngläser derer, die sich für die Kapitäne auf dem Schiff halten, beschlagen. Und daß politischer Rückenwind die Wahrheit einer Sache legitimiere? Das ist wenig mehr als der erste Glaubensartikel aus dem Evangelium der Unheiligen Opportunitas carrierensis.

Lassen wir uns daher lieber nicht von dem Rückenwind treiben, und fragen wir nach einem der Details, mit denen der Wiley-DEAL-Vertrag Neuland betreten hat. Das neuländische Detail, das ich meine, findet sich im Abschnitt sieben des zwischen Wiley und DEAL geschlossenen Vertrages:

Privacy
Policy [Quelle: Website des Projekts DEAL.]

Zum Thema Datenschutz und -sicherheit also genau ein Satz (und ein Link). Mehr nicht. In einem 75seitigen Vertrag. Ein Satz. Und schon höre ich die Kapitäne oben auf der »Open-Access«-Brücke rufen: »Braucht auch nicht mehr! Es gilt ja das deutsche Datenschutzrecht! Steht doch da!« Freilich steht das da, aber was heißt das denn nun konkret? Konkret heißt es, daß Wiley folgende Nutzerdaten beim Aufruf einer Wiley-Website und folglich auch beim Aufruf der geDEALten Seiten sammelt:

Information You Provide
The types of personal information that Wiley collects directly from you or through your use of our websites and services may include:

  • Contact details, such as your name, email address, postal address and telephone number;
  • Internet Protocol (“IP”) addresses used to connect your computer to the Internet;
  • Educational and professional interests;
  • Tracking codes such as cookies;
  • Usernames and passwords;
  • Payment information, such as a credit or debit card number;
  • Comments, feedback, posts and other content you provide to Wiley (including through a Wiley website);
  • Communication preferences;
  • Purchase and search history;
  • Location-aware services, the physical location of your device in order to provide you with more relevant content for your location;
  • Information about your personal preferences, and interests; and
  • Communications with other users of Wiley’s services.
    [Quelle: Website des Wiley-Verlages.]

Das ist nicht gerade wenig. Und es ist auch noch längst nicht alles. Denn Wiley arbeitet mit Dritten zusammen, von denen Wiley weitere Informationen erhält:

Information We Receive From Other Sources
Wiley may receive information about you if you use any of the websites we operate or the other services we provide. We also work closely with third parties (including, for example, business partners and sub-contractors in technical, payment and delivery services; advertising networks; data and analytics providers; academic institutions; journal owners, societies and similar organizations; search information providers, and credit reference agencies) from whom Wiley may receive information about you.
[Quelle: Website des Wiley-Verlages.]

Legitimiert wird das mit dem üblichen Text: Man erfülle damit gesetzliche Anforderungen, verbessere den bereitgestellten Service, betreibe Marketing und Werbung, entdecke möglichen Mißbrauch — und analysiere halt überhaupt die Daten (»conducting data analytics«). Schließlich gehe es um das mithilfe der Dritten ermöglichte »business management« und die »marketing services«. Und das, so darf man annehmen, ist des Pudels Kern.

Dieser Kern findet sich aber keineswegs nur auf den Servern von Wiley oder seiner Geschäftspartner. Jedes Kind weiß, daß wir alle mit unseren Computern da fleißig mittun, indem man kleine Programme auf unsere Rechner überspielt, die auf den weihnachtlichen Namen von »Plätzchen« hören, aber ganz unweihnachtlichen Zwecken dienen: Sie beschenken nicht uns, sondern den Plätzchenlieferanten mit vielen weiteren Daten über unsere Aktivitäten. So hält es auch Wiley:

Cookies
As is true of most websites, we gather certain information automatically. This information may include IP addresses, browser type, Internet service provider (“ISP”), referring/exit pages, the files viewed on our site (e.g., HTML pages, graphics, etc.), operating system, date/time stamp, and/or clickstream data to analyze trends in the aggregate and administer the site.
[Quelle: Website des Wiley-Verlages.]

Kurz und gut: Wiley betreibt ein umfangreiches Nutzer-Tracking, das, wie jedes Tracking, darauf angelegt ist, möglichst viel über uns in Erfahrung zu bringen. Das ist gut für Wiley, das ist gut für Wileys Geschäftspartner, es ist gut fürs »business« und folglich gut fürs Geldverdienen. Denn auch das weiß doch inzwischen jedes Kind: Im Internet ist nicht der zur Verfügung gestellte »Content« die Ware, um die es geht, sondern die Nutzerdaten, mit deren Hilfe die realen Waren- und Finanzströme zielgenau gelenkt werden können, um mit diesen Lenkungen viel Geld zu verdienen. Daß diese Nutzerdaten nicht individualisiert werden können, ist eines der vielen falschen Versprechen, mit denen man uns die Internet-Technik schmackhaft, jedenfalls schluckbar machen möchte. Und so beeilt sich natürlich auch Wiley, uns mitzuteilen, daß die Daten nur in anonymisierter Aggregatform weitergegeben würden:

If necessary in connection with providing publishing services on behalf of third parties, such as institutions and societies, Wiley may disclose navigational and transactional information in the form of anonymous, aggregate usage statistics and demographic information that does not reveal your identity or personal information.
[Quelle: Website des Wiley-Verlages.]

Und zur Beruhigung soll dann wohl auch beitragen, daß Wiley einige seiner Server in Deutschland stehen hat. Da bleiben die Daten wenigstens im Land, denkt man. Oder: Sollte man denken. Aber was machen wir dann damit:

Cross Border Transfers
Wiley may transfer your personal information outside of your country of residence for the following reasons:
In order to process your transactions, we may store your personal information on our servers and those servers may reside outside the country where you live.

Wenn man sich das alles vor Augen führt, ist leicht zu sehen, daß der Satz im Wiley-DEAL-Vertrag, wonach man sich an deutsches Datenschutzrecht halte, wie ein leerer, schlaffer Luftballon ausschaut. Jedenfalls müssen wir davon ausgehen, daß unsere Nutzeraktivitäten auf den Wiley-Seiten umfangreich getrackt werden, daß es bei diesem Tracking mit dem Schutz unserer Privatsphäre rein gar nichts ist, und daß diese Daten längst schon auf ausländischen Servern liegen, um dort nach allen Regeln der Kunst von Google Analytics & Co zerlegt und rekombiniert zu werden. Damit läßt sich Geld verdienen. Und das könnte dann wohl auch die Frage beantworten, warum Wiley sich auf einen Deal mit DEAL eingelassen hat, der Wiley pro veröffentlichtem Aufsatz rechnerisch etwas weniger als die eigentlich kostendeckende Publikationsgebühr einbringt: Was Wiley mit dem »Content« nicht (mehr) verdient, verdient Wiley womöglich mit den individualisierbaren Nutzerdaten.

Und da liegt forschungspolitisch der Hund begraben: Offenbar gibt es in Deutschland auch nicht den Hauch eines Bewußtseins für das Problem, daß ein nicht-staatlicher Akteur umfangreiche Forschungsdaten dadurch sammelt, daß er die Forscher selbst datentechnisch beforscht und ausspäht und bald besser als die Forscher sagen kann, was diese eigentlich interessiert oder mit wem sie kooperieren sollten. Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Art von digitaler Forschungsdatenmetadatenforschung mit der vom Grundgesetz garantierten Freiheit der Wissenschaft nicht kollidiert. Denn die Wissenschaftsfreiheit ist ein Abwehrrecht der Bürger gegen die Zumutungen staatlicher und privater Akteure, die Wissenschaft und Forschung beeinflussen und lenken wollen — und die zu diesem Zweck natürlich möglichst genau wissen möchten, wer da eigentlich was genau treibt. Freie Forschung ist daher zunächst einmal eine unbeobachtete Forschung, die weder »den Staat« noch Wiley etwas angeht; schon gar nicht darf sie ein Metadatenlieferant sein, mit dessen Daten Geld verdient werden kann.

In den Vereinigten Staaten hat man das Problem wenigstens erkannt. Dort hat sich die Coalition for Networked Information (CNI), der man eine überkritische Haltung zur »digitalen Transformation« nicht wird nachsagen können, längst mit den auf Webplattformen zu findenden digitalen Werbe- und Marketingtechniken zu befassen begonnen, und die National Information Standards Organization (NISO) arbeitet an Empfehlungen, wie in diesen hochgradig kritischen Internetumgebungen angesichts einer Digitaltechnik, die durch immer feinere Datenaggregierungen Individuen gezielt zu tracken erlaubt, die Privatsphäre geschützt werden kann. Aber das, was derzeit faktisch getan werden kann, um die Privatheit der Nutzer auf den Webplattformen der »Content«-Anbieter — aller Anbieter — zu schützen, ist: null. Um es in den Worten von Cody Hanson, dem Direktor der Abteilung für Web Development der University of Minnesota zu sagen:

Under current conditions, I don’t believe it’s possible for libraries to provide meaningful assurance of privacy or anonymity to users of licensed resources. Libraries ought to take care to delineate statements of values from statements of fact, lest patrons be misled about our ability to protect their privacy. I would encourage anyone who shares my concerns about publishers’ privacy-infringing practices to spend time looking at article pages on publisher platforms to confirm with whom library patron usage data is being shared.
[Quelle: Cody Hanson: User tracking on academic publisher platforms]

So gesehen ist es durchaus in Ordnung, daß in dem Vertrag zwischen Wiley und DEAL nur genau ein Satz zu dieser heiklen Problematik zu finden ist. Mehr wäre nach Lage der Dinge reine Augenwischerei gewesen.